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21.05.2014 Inneres — Antrag — hib 269/2014

Untersuchungsausschuss zum Fall Edathy

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Untersuchungsausschuss zum Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy einsetzen. Das Gremium soll aus sechs Mitgliedern und entsprechend vielen Stellvertretern bestehen, wie es in einem Antrag von Abgeordneten beider Oppositionsfraktionen (18/1475) heißt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Der Vorlage zufolge soll der Ausschuss „bezüglich der aus Kanada im Rahmen der dortigen Operation ,Spade‘ stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie“ den Gang und die Gründe „für die lange Dauer des entsprechenden Verfahrens in Deutschland (sogenannte Operation ,Selm‘) beim Bundeskriminalamt (BKA)“ aufklären. Ebenfalls aufklären soll er laut Antrag das Informationshandeln und die Datenweitergaben insbesondere zum Fall Edathy „aus diesem Verfahren an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung und an Dritte sowie die Weitergabe dieser Daten durch die Dritten an weitere Personen“. Als einen weiteren Untersuchungskomplex nennt der Antrag die „Behandlung des Falles des Beamten des BKA (,X‘), dessen Namen sich unter den übermittelten Daten der Operation ,Spade/Selm‘ befand“.

Unter den zahlreichen Einzelaspekten, die die Antragssteller dazu geklärt sehen wollen, gehört die Frage, ob und gegebenenfalls warum das BKA „nicht darauf hingewirkt hat, dass konkrete Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden (...), bevor mögliche Täter aus der Presse und dem Internet oder von Dritten“ von einem drohenden Ermittlungsverfahren erfahren konnten. Ferner soll der Ausschuss nach dem Willen der Opposition unter anderem klären, ob und gegebenenfalls wann und durch wen Edathy „aufgrund des Informationshandelns beziehungsweise der Datenweitergabe der Bundesregierung oder einzelner ihrer Mitglieder sowie möglicher Datenweitergaben an Dritte“ von den Ermittlungen und einzelnen Ermittlungsschritten der Staatsanwaltschaft erfahren hat.

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